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Erstinformation

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten:

Stephanie Schmitz
Weddinger Str. 6
40789 Monheim am Rhein
Tel.: 02173 – 106 37 37
Fax: 02173 2604472
E-Mail: kontakt@stephanieschmitz.com

2. Tätigkeitsart:

Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 der
Gewerbeordnung. (GewO)
Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung.
(GewO)

3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-MM0L-9ZPJM-96
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-119-24DU-11
Vermittlerregisternummer Immobiliardarlehensvermittlung: D-W-119-4K7M-87

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
(Festnetzpreis 0,20 Euro/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info

4. Erlaubnisbehörde:

Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf, Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf

5. Schlichtungsstellen:

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg

6. Beschwerdemanagement

Falls Sie einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei uns einzureichen. Die Beschwerde kann schriftlich per Brief, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Sie können dazu die oben genannten Adress- und Kontaktdaten verwenden. Erhalten wir von Ihnen eine Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung sowie die ungefähre Bearbeitungszeit. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde einen Gegenstand betrifft, für den wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierüber und teilen Ihnen, soweit uns dies möglich ist, die zuständige Stelle mit. Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen alle Benachrichtigungen und Informationen schriftlich. Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen können.

7. Beratung bei der Versicherungsvermittlung:

Im Zuge der Vermittlung bietet Stephanie Schmitz eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.

8. Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler:

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
– konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
– in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen
ausgezahlt wird oder als
– Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den
Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

9. Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung:

Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung kann die Vergütung hierfür durch
den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den
Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt
werden.
Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von
Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies
entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung

10. Leistungsentgelt / Kosten bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom
Darlehensgeber.
Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme,
Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum
Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren
Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss
ausgehändigt bekommen. Es können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an
qualitativen Merkmalen bemessen.

11. Produktauswahlpalette bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

12. Beratung bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler beinhaltet auch Beratung.

13. Emittenten und Anbieter:

Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland
bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als
Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.